Versicherung

Haftungsausschluss

Die Törnmitglieder fahren auf eigene Gefahr mit und verzichten auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Personen- oder Sachschäden gegen den Schiffsführer und die anderen Törnmitglieder, soweit diese nicht von einer Haftpflichtversicherung gedeckt sind oder auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln eines Törnmitgliedes zurückzuführen sind. Für die an der Yacht und deren Zusatzausrüstung entstandenen Schäden haften die Törnmitglieder grundsätzlich solidarisch untereinander. Ausdrücklich von der Solidarität ausgenommen sind jedoch Schäden, die auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines Törnmitgliedes zurückzuführen sind.

Versicherung

In der Regel bestehen folgende Versicherungen:
Chartervertrag:

  1. Vollkaskoversicherung für Schiff, Ausrüstung und Inventar mit einer Selbstbeteiligung je Schadensereignis. Die Selbstbeteiligung geht in Form der hinterlegten Kaution auf den Charterer über.
  2. Haftpflichtversicherung für Personenschäden und für Sachschäden.

Skipperversicherung:

  1. Skipperhaftpflicht-Versicherung
  2. Reiserücktrittskosten-Versicherung
  3. Kautions-Versicherung

Jedes Törnmitglied ist verantwortlich, bei Bedarf selbst für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen.